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Fragen und Antworten
 
 
 

 

 
Auf diesen Seiten erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sofern Sie weitere, individuelle Fragen haben, sind wir gerne jederzeit für Sie da.

Welche meiner Kinder zählen als förderberechtigte Kinder?

Grundsätzlich zählen dazu die Kinder, die zu Ihrem Haushalt gehören und für die Sie einen Kinderfreibetrag in Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben, oder Kindergeld beziehen. Bei halben Kinderfreibeträgen (z. B. nach Ehescheidungen) erhält derjenige die Kinderzulage, in dessen Haushalt das Kind im Antragsjahr lebt.

Was muss ich tun, wenn sich die Zahl der zulagefähigen Kinder nach oben oder nach unten während des Förderzeitraumes verändert?

Für den Restförderzeitraum wird dann die neue Kinderanzahl zur Berechnung der Kinderzulage zu Grunde gelegt. Sie sind verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse dem Finanzamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Können wir die Wohngebäude jeder Zeit veräußern?

Eine Immobilie unterliegt immer einer eingeschränkten Fungibilität. Dies bedeutet, dass die Wohngebäude von uns den normalen Marktbewegungen unterliegen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass eine Immobilie, welche über einen Mietkaufvertrag vermarktet wurde, nicht von uns veräußert werden kann. Diese kann während der Mietkauffase ausschließlich vom Mietkäufer erworben werden.

Was muss ich mir unter Mietkauf vorstellen?

Mietkauf bedeutet, dass eine Person/Familie eine Miete zuzüglich einer zweckgebundenen Ansparrate bezahlt.

Dies ermöglicht der Person/Familie Eigentümer des Objektes zu werden. Der Mietkauf der Genotec eG ist in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt.

Als Mietkäufer können Sie ihre Wunschimmobilie realisieren ohne eine Darlehensverpflichtung eingehen zu müssen.

Kann ich als Mietkäufer jedes Objekt, welches meinem Wunsch entspricht, erwerben?

Der Mietkäufer ist für die Standortbestimmung selbst verantwortlich. Sein Wunsch, sein Eigenheim zu realisieren, kann in ganz Deutschland erfolgen.

Was für Vorteile habe ich bei - dem Mietkauf?

In der Investitionsphase erhalten Sie die Möglichkeit staatliche Subventionen zu nutzen. Sie können mit einem überschaubaren Eigenkapital (Basel II) Ihre eigenen vier Wände realisieren.

Ihr wirtschaftliches Risiko ist im Vergleich zu einer herkömmlichen Finanzierungsform überschaubar. Sie realisieren ohne Kredit, ohne Schulden und ohne das Risiko einer Zwangsversteigerung zu unterliegen, Ihre Wunschimmobilie.

Ihre Gesamtaufwendungen sind auf die Dauer von 25 Jahren planbar und somit für sicher kalkulierbar.

Ist die Rückzahlung meiner Einlage zu versteuern?

Nein, die Rückzahlung Ihrer Beteiligungssumme ist steuerfrei. Jedoch ist darauf zu achten, dass bei einer nicht Realisierung des Mietkaufvertrages die Förderung nach §17 EigZulG an das Finanzamt zurück geführt werden muss.

 
     
 
 
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